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Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte

Bei CME.ONKODIN machen die Autoren und Koautoren Angaben zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte bezogen auf die Inhalte des Fortbildungsartikels, an dessen Erstellung sie mitwirkten. Die Angaben beziehen sich auf die Definitionen, die der Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. (DGHO) entnommen sind.

Definitionen

  1. Anstellungsverhältnis oder Führungsposition
    Jedes vollzeitige oder teilzeitige Anstellungsverhältnis, Führungsposition u.ä. bei einer Körperschaft, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat.
  2. Beratungstätigkeit
    Jede Beratungstätigkeit bei einer Körperschaft, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat oder jede Bezahlung für eine solche Tätigkeit innerhalb eines Zeitrahmens von 2 Jahren während der Untersuchung.
  3. Aktienbesitz
    Jeder Aktienbesitz, börslich oder nicht-börslich gehandelt, von einer Körperschaft, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat.
  4. Honorare
    Honorare sind Bezahlungen für Ansprachen, Seminare oder sonstige Auftritte. Honorare müssen offengelegt werden, wenn sie von einer Körperschaft gezahlt wurden, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat.
  5. Finanzierung wissenschaftlicher Untersuchungen
    Alle Zahlungen im Rahmen eines Forschungsprojektes durch einen kommerziellen oder sonstigen Sponsor müssen offengelegt werden.
  6. Gutachtertätigkeit
    Jede Gutachtertätigkeit muss offengelegt werden, wenn sie eine Beziehung zum Gebiet der Untersuchungen hat.
  7. Andere finanzielle Beziehungen
    Geschenke, Reisekostenerstattungen oder andere Zahlungen über 100 EUR außerhalb von Forschungsprojekten müssen offengelegt werden, wenn sie von einer Körperschaft gezahlt wurden, die eine Investition im Gegenstand der Untersuchung, eine Lizenz oder ein sonstiges kommerzielles Interesse am Gegenstand der Untersuchung hat.

 

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Kooperationspartner
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
Arbeitsgemeinschaft Supportive Maßnah-
men in der Onkologie, Rehabilitation und Sozialmedizin der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.


 
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